Wenn Michael Müller über sein „solidarisches Grundeinkommen“ spricht, dann klingt das zunächst visionär, schon wegen des Namens. Der allerdings führt in die Irre: Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen, also einer Zahlung an alle, hat das Modell des Regierenden Bürgermeisters gar nichts zu tun, schreibt die taz (tageszeitung).
Langzeitarbeitslose sollen öffentliche Jobs übernehmen, das ähnelt eher den altbekannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – oder dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, den es unter Rot-Rot schon einmal gab.


Tagung der Evangelischen Akademie Loccum vom 06. bis 07. Dezember 2018.
Der Berliner Senat will im kommenden Jahr das „Solidarische Grundeinkommen“ als Alternative zu Hartz IV starten. Es sollen 1.000 geförderte Arbeitsplätze entstehen. Das berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).
Die wisoak – Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH lädt zu zwei kostenlosen Fachvorträgen in Bremen ein.
Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben heute in Berlin Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vorgestellt.
Nur wenige Menschen beteiligen sich an Weiterbildungsangeboten. Vor allem Ärmere und Geringqualifizierte bilden sich kaum weiter. Experten fordern deshalb, dass der Staat mehr Geld in die Hand nimmt.
In der Erwerbsbevölkerung leben gut 12 Prozent oder gut vier Millionen Menschen dauerhaft in prekären Umständen. Das heißt: Job ohne Perspektive, zu wenig Einkommen, mangelhafte soziale Absicherung, und das über mehrere Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.
Nachdem die besonderen Probleme von Alleinerziehenden in den letzten Jahren in den Fokus der Öffentlichkeit und auch in den Fokus der Arbeitsvermittlung gerückt sind, hat sich ihre Situation am Arbeitsmarkt punktuell verbessert, schreibt der DGB in arbeitsmarktaktuell. Gleichzeitig ist jedoch ihr Armutsrisiko gestiegen. Diese gegensätzliche Entwicklung deutet auf weitere Problemlagen hin.
Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf „Teilhabechancengesetz“ der Bundesregierung gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen.